Gefährdungsbeurteilung erstellen und Vorlage

Juni 8, 2018 Qualitätsmanagement allgemein
Gefährdungsbeurteilung erstellen und Vorlage

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren, um Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu analysieren. In diesem Beitrag möchten wir uns mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beschäftigen. Ausserdem beantworten wir die wichtigsten Fragen von Kunden und Internetnutzern zu dem Thema.

1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Ein sicherer Arbeitsplatz ist oberstes Gebot. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gesetzgeber verschiedene Auflagen erteilt, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Eine Massnahme, um den Arbeitsschutz sicherzustellen, ist dabei die Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, Gefährdungen für Leib und Leben frühzeitig zu erkennen, damit präventive Schutzmassnahmen eingeleitet werden können. Wichtig ist dabei zu unterscheiden, dass es darum geht, Gefährdungen zu ermitteln und keine Gefahren:

„Der Begriff der Gefährdung bezeichnet im Unterschied zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit.“

Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefährdung ist höher als die einer Gefahr. Bei der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung für Leib und Leben höher bewertet werden kann, als jene für ein Sachgut.

1.1 Gesetzliche Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland, Österreich und die Schweiz verlangen, dass mögliche Gefährdungen von Menschen an ihrem Arbeitsplatz bekannt sind. Die Länder haben dabei die gesetzlichen Pflichten in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften verankern. Hierzu zählen:

Deutschland

Österreich

Schweiz

EU

2. Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Über den genauen Umfang einer Gefährdungsbeurteilung sagt der Gesetzgeber nichts – es muss lediglich für jede ausgeübte Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Der Umfang orientiert sich einfach an den betrieblichen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten. Dabei sollten Sie die Augen über die Kernaufgaben Ihres Unternehmens hinaus richten: so gehört auch die Betrachtung von Sekundärprozessen – in der Regel sind dies z.B. die Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten – zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung.

2.1 Einteilung in Gefährdungsgruppen

Bevor Sie loslegen und verschiedene Tätigkeiten aufnehmen und analysieren, sollten Sie sich mit den unterschiedlichen Gefährdungsgruppen auseinandersetzen. Im Allgemeinen werden 11 unterschiedliche Gefährdungsklassen in einer Gefährdungsbeurteilung unterschieden. Dies macht es einem leichter, den Überblick zu behalten. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Gefährdungsklassen sehr unternehmensspezifisch sein können! Besonders spezielle Gefährdungen für Ihr Unternehmen müssen Sie daher individuell aufführen – das wichtige ist einfach, dass Sie die Gefährdungen (er-)kennen. Folgende Gefährdungsklassen werden im Allgemeinen angewendet:

  • Mechanische Gefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Gefährdungen
  • Brand- und Explosions Gefährdungen
  • Thermische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
  • Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Physische Belastungen
  • Psychische Belastungen
  • Sonstige Gefährdungen

2.1.1 Beispiel einer einer Einteilung in Gefährdungsgruppen

Beginnen Sie nun damit, alle Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen aufzunehmen. Wie genau eine Tätigkeit aussieht, müssen Sie im speziellen Fall entscheiden. Eine Tätigkeit könnte z.B. die Arbeit an einer Drehbank sein. Welche Gefährdungen könnten bei der Arbeit mit einer Drehbank entstehen? Dies wären einmal mechanische Gefährdungen, da Ihr Mitarbeiter sich die Hände an beweglichen Teilen quetschen könnte. Ausserdem könnte es eine physische Belastung geben, sofern der Mitarbeiter schwere Materialien zum Bearbeiten einspannen muss. Ist die Maschine sehr laut, dann liegt auch eine Gefährdung durch physikalische Einwirkungen vor – Lärm.

2.2 Beurteilung von Gefährdungen und Einteilung in Risikogruppen

Nachdem Sie alle Tätigkeiten aufgenommen und einer Gefährdungsgruppe zugeordnet haben, müssen Sie eine Risikobeurteilung vornehmen. In einem Unternehmen werden Gefährdungen von unterschiedlichen Graden ermittelt. Wie hoch der Grad der Gefährdung ist, kann man über das vorhandene Risiko eines Eintritts definieren – hoch und niedrig sind natürlich relativ und müssen bewertet werden. Als Bewertungsgrundlage kann man das „höchste akzeptable Risiko“ heranziehen. Das höchste akzeptable Risiko legen die Unternehmen in der Regel gemeinsam mit den unterschiedlichen Personengruppen fest, die sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Hierbei ist es von grosser Bedeutung, dass bei der Einschätzung des „höchsten akzeptablen Risikos“ auch die Personengruppen eingebunden werden, die nachher in der Umgebung der Gefährdung arbeiten. Das höchste akzeptable Risiko wird in Teilen aber auch vom Gesetzgeber vorgegeben: so gibt es im Bereich der Lärmemissionen zugelassene Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Achten Sie bei der Einschätzung des höchsten akzeptablen Risikos immer darauf, dass Sie im Falle eines Rechtsstreits immer angeben müssen, wie Sie zu der Einschätzung des Risikos kamen. Daher ist es wichtig, immer alle Beteiligten befragt und das Ergebnis dokumentiert zu haben.

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Wie Sie an der untenstehenden Risikomatrix erkennen können, unterscheidet man unterschiedliche Arten von Eintrittswahrscheinlichkeiten. Diese werden in eine Beziehung zu unterschiedlich schweren Arten von Verletzungen gesetzt.

vorlage-risikomatrix-gefaehrdungsbeurteilung

Ordnen Sie nun alle aufgenommen Tätigkeiten den entsprechenden Risikogruppen zu.

2.3 Erstellen von Schutzmassnahmen und Schutzzielen

Wenn Sie die Gefährdungsstufen von allen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen kennen, müssen Sie im Anschluss Massnahmen initiieren, um die Gefahrenquellen zu reduzieren. Seien Sie aber nicht zu stürmisch und überlegen Sie sich genau, was Sie verhindern wollen: soll der eingangs erwähnte Kollege aus unserem Beispiel im Rahmen seiner Tätigkeit eine bestimmte Bewegung nicht mehr machen oder soll die Maschine erst überhaupt keine Möglichkeit bieten, sich die Hände einzuquetschen (dies wäre ein Schutzziel)? Während der Prozess schnell angepasst wäre, ist eine bauliche Massnahme an der Maschine zwar teurer , langfristig aber die sinnvollere Investition.

2.4 Dokumentation

Im Rahmen der Rechtssicherheit und für erhöhte Transparenz ist es zwingend erforderlich, die gesamten Prozesse und Arbeitsschritte zu dokumentieren. In der heutigen Zeit der Digitalisierung ist es aber nicht mehr standesgemäss, wenn Sie mit Papier und Stift durch den Betrieb laufen. Es gibt mittlerweile einige Anbieter, die (neben 4-check) auch verschiedene Apps zu dem Thema bereithalten. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen nämlich nicht vor, wie Sie zu dokumentieren haben.

3. Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilung

Wir haben uns einmal in der Community zum Thema Gefährdungsbeurteilung umgesehen, unterschiedliche SER- und SEO-Analysen gefahren und möchten Ihnen im Folgenden die meist diskutieren Fragen beantworten:

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte selbstverständlich keine einmalige Sache sein. Im Rahmen des Arbeitsschutzes sollte sie regelmässig vorgenommen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte vorgenommen werden, wenn:

  • Tätigkeiten aufgenommen werden
  • Maßgebliche Veränderungen im Betrieb erfolgen
  • sie Teil des kontinuierlichen Arbeitsschutzes ist
  • Prüffristen für Arbeitsmittel festgelegt werden
  • Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge es verlangen
  • Störfälle und Havarien eingetreten sind
  • Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle, Krankheiten oder ein Übermass an Fehlzeiten vorliegen

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erfordert Sachkenntnisse über die betrieblichen Arbeitsabläufe sowie über die Einschätzung von Gefährdungsfaktoren und möglichen Schutzmassnahmen. Intern können Sie dies umsetzen, wenn Sie fachkundige Personen im Betrieb haben. Extern gibt es viele Anlaufstellen, die Unterstützung anbieten wie z.B. Fachkräfte aus sicherheitstechnischen Diensten.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Grundsätzlich die Person, welche die Durchführung einer Tätigkeit in Auftrag gibt – in der Regel ist dies der Vorgesetze.

Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung aussehen?
Wie bereits erwähnt, gibt es keine dokumentarischen Vorgaben – lediglich dass dokumentiert werden muss. Um Ihnen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu erleichtern, haben wir in unserem QM-Wiki eine Vorlage zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bereitgestellt.

Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Zur Wahrung des Arbeitsschutzes ist der Vorgesetze in der Pflicht, den Schutz und die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies kann er nur, wenn er alle Gefährdungen für seine Mitarbeiter kennt. Der Arbeitgeber hat eine Aufsichts- und Kontrollpflicht und muss , sofern er nicht selbst dazu in der Lage ist, fachkundige Personen heranziehen, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

4. Vorlage zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Um Ihnen die Arbeit mit der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu erleichtern, haben wir Ihnen eine passende und kostenlose Vorlage erstellt. Diese können Sie selbstverständlich an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie finden diese, neben vielen anderen Vorlagen, in unserem QM-Wiki zum kostenlosen download.

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