Normen und Gesetze in der Reinigungsbranche

Juli 1, 2018 Reinigung
Normen und Gesetze in der Reinigungsbranche

Die Reinigungsbranche ist eine der wichtigsten Dienstleistungsbranchen. Deren Beschäftigte sorgen hauptsächlich für eine saubere und angenehme Arbeitsumgebung in Büros. Ausserdem trägt die Reinigungsbranche dazu bei, das notwendige Hygieneniveau in der Lebensmittel- und Hightech-Industrie, aber auch in Krankenhäusern zu sichern, um nur die drei wichtigsten Beispiele für spezielle Aktivitäten der Branche zu nennen.

Es gibt verschiedenste Aspekte in der Reinigungsbranche, die industrielle Reinigung (ein-schließlich Hygiene in der Nahrungsmittelkette), spezielle Reinigungsleistungen (Reinigung von Krankenhäusern, Reinräumen usw.), Fassaden- und Fensterreinigung, die Reinigung öffentlicher Verkehrsmittel und Schulen usw. Diese Leistungen machen beinahe die Hälfte des Gesamtumsatzes der Branche aus. Sie alle erfordern sowohl die Verwendung von hoch entwickelten Geräten als auch eine spezielle Ausbildung der Mitarbeiter. Ausserdem werden in verschiedenen Branchen auch verschiedene Anforderungen an die Reinigung gestellt. Im folgenden Artikel werden nur einige dieser Facetten behandelt.

Rechtliche Grundlagen

Reinigungsunternehmen haben als arbeitnehmerlastige Branche viele Normen bezüglich Arbeitnehmerschutzes einzuhalten. Vorliegend bildet Arbeitnehmerschutz nicht Inhalt dieses Artikels, sondern es werden ein paar der wichtigen Normen für die Reinigung an sich aufgezählt. Anhand dieser Normen gehen wir die Pflichten ein, die an ein Reinigungsunternehmen gestellt werden.

Normen in der Reinigungsbranche

  • Besonders wichtig sind verschiedensten DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung), welche einen Standard erarbeiten und für Vereinheitlichung sorgen.
  • Im internationalen Rahmen sind die ISO-Normen (Internationale Organisation für Normung) und die europäischen Normen (EN) zu beachten (https://standards.cen.eu/).
  • Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen (es werden die vom Unternehmen selbst vorab definierten Vorgaben und Abläufe geprüft)
    • ISO 9001:2008 (nur noch bis 15. September 2018 in Kraft)
    • ISO 9001:2015 (löst ISO 9001:2008 ab, gilt per sofort)
  • DIN EN 15221 Teile 1 bis 6 (Vereinheitlichung von Begriffen und Inhalten, Produkte, Leistungen und Eigenschaften, insbesondere Teil 3, Qualität beurteilt nach harten, messbaren Merkmalen und weichen erlebbaren Merkmalen).
  • DIN EN 13549 / ÖNORM EN 13549 (Sicherstellung einer umweltschonenden und –verträglichen Reinigung, sowie Einsatz nicht gesundheitsschädigender Mittel als auch Erhalt der baulichen Substanz des Gebäudes, europaweites Mess-System für die Qualität von Reinigungsdienstleistungen).
  • ÖNORM D 2050 (Kennzahlen für Reinigungsdienstleistungen in Abhängigkeit von Reinigungsniveaus, Raumflächen und Raumnutzung und legt die maximalen Quadratmeterleistungen fest, die Arbeitnehmern je nach Tätigkeiten und Anforderungen ihrer Arbeitgeber zu erbringen haben).
  • RAL GZ-902 Kontrolle des Produkts, z. B. die Qualität der Reinigung oder die Tariftreue.
  • Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich an die Vergabeordnung für Dienstleistungen (VOL) gebunden.

Vorgehen und Ablauf zur Umsetzung der gesetzlichen Standards und Vorgaben

Die im vorigen Abschnitt erwähnten gesetzlichen Vorgaben müssen im Rahmen einer rechtssicheren Organisation natürlich auch umgesetzt werden. Hierzu gibt es einen Best Practice Ansatz, den wir Ihnen vorstellen möchten. Dieser ist in vier einfache Schritte unterteilt:

  1. Objektbesichtigung
    Um alle Anforderungen zu identifizieren, ist es wichtig, seine Liegenschaften und Kunden zu kennen. Aus diesem Grund bietet sich eine Objektbesichtigung an.
  2. Detailplanung
    Bei der Detailplanung verständigen Sie sich auf eine gemeinsame Leistungsdefinition. Es werden die zu beachtenden Prozesse identifiziert – ebenso die einzusetzenden Technologien. Dabei gilt aus Unternehmersicht natürlich das Effizienzprinzip, dennoch sollte oberste Vorsicht geboten sein, denn mit steigender Effizienz sinkt häufig auch der Anspruch und die Möglichkeit, überhaupt alle Vorgaben zu erfüllen.
  3. Arbeitsprozesse festlegen und schulen
    Die identifizierten Prozesse müssen nun mit einzelnen Prozessschritten vervollständigt werden. Objektspezifische Schulungen für alle Mitarbeiter stellen sicher, dass ein gemeinsames Verständnis über die Leistungserbringung besteht. Selbst- und Fremdkontrollen gewährleisten einen einheitlichen Servicestandard für die zu erbringenden Leistungen. Je nach Objektgrösse stehen Vorarbeiter für Fragen zur Verfügung.
  4. Qualitätsmanagementsystem 
    Die vollständige Dokumentation und der rechtssichere Nachweis wird im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems erfasst.

Neben diesem standardisierten Verfahren gibt es auch externe Kontrollorgane, die beim Nachweis der Einhaltung aller Rechtsvorschriften unterstützen: Die Mitgliedsbetriebe der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. werden mindestens einmal pro Jahr von einem unabhängigen Institut geprüft. Diese Kontrolle findet in den Mitgliedsunternehmen selbst aber auch in zufällig ausgewählten Reinigungsobjekten statt.

Plan, Do, Check, Act (PDCA)

Die GEFMA (German Facility Management Association) hat in Ihrer GEFMA-Richtlinie 160 „Nachhaltigkeit im Facility Management – Bewertungssystem Reinigung“ einen PDCA-Kreislauf entwickelt, um die Qualitätskontrollen in der Reinigung zu verbessern:

1. Planung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Plan)

  • Standardisierte Reinigungsabläufe
    • Reinigungsregister und Reinigungsplan
    • (Vertragliche) Ausgestaltung der Reinigungsdienstleistung
  • Qualitätsstandards und Qualifizierung
    • Qualitätsstandards des beauftragten Reinigungsunternehmens
    • Qualifizierung von Reinigungspersonal und Führungskräften

2. Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Do)

  • Betriebsmittel und Betriebsstoffe der Reinigung
    • Einsatz nachhaltiger Betriebsmittel (Reinigungsgeräte, Arbeitsausrüstung, etc.)
    • Verwendung nachhaltiger Betriebsstoffe (Reinigungs- und Pflegemittel)
  • Arbeitsvorbereitung: Angemessene Portionierung der Betriebsstoffe in Abhängigkeit zur Leistung
  • Rechtskonformität der Reinigungsdienstleistung

3. Qualitätskontrolle (Check)

  • Auszüge CAFM-Systeme
  • Protokolle, Berichte, Schriftverkehr
  • Prozessbeschreibungen, Stellenbeschreibungen/Organigramm/Arbeitsanweisung

4. Qualitätsverbesserungen (Act)

  • Protokolle, Berichte, Entscheidungsvorlagen, Präsentationen, Schriftverkehr
  • Exemplarischer Nachweis zur Behebung von Nachhaltigkeitsdefiziten

Folgen einer Verletzung

Abgesehen von den Folgen, die eine Vertragsverletzung nach sich zieht, gibt es je nach Zertifizierung des Reinigungsunternehmens für den Auftraggeber verschiedene Vorgehensweisen.

Bei einer Mitgliedschaft des Reinigungsunternehmens beim RAL GGGR e.V. ist es zB. möglich, mangelnde Reinigungsleistungen an die Gütegemeinschaft zu melden. Die Gütegemeinschaft entscheidet dann darüber, wie vorzugehen ist, möglich ist eine kurzfristige Überprüfung des Mitgliedsunternehmens oder – bei gravierenden Fällen – sogar der Gütezeichenentzug.

Möglicherweise können auch Sanktionen aufgrund Umweltverschmutzung drohen.

Zuständige Behörden/Anlaufstellen

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Auflistung der wichtigsten bzw. relevantesten Anlaufstellen zur Verfügung stellen, die bei Fragen zum Thema Rechte und Pflichten in der Reinigung weitere Auskünfte geben können:

RAL-Zertifikat der Gebäudereiniger

Die Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. hat eine sehr nützliche Sammlung der wichtigsten Zertifizierungen veröffentlicht. Anhand der u.a. Auflistung können Sie erkennen, welche Zertifizierungen für Ihren Betrieb im Bereich der Gebäudereinigung möglich sind:

Zertifizierungen-Gebäudereinigung-RAL

Interessante Links

Bei den Recherchen zu diesem Artikel, sind wir interessante Quellen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

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