Probleme von Lebensmittelkontrollen am Beispiel von Bäckereien

Juni 8, 2018 Gesundheit und Fitness
Probleme von Lebensmittelkontrollen am Beispiel von Bäckereien

Als Ergänzung zu unserem Beitrag über digitale Kontrollen in Bäckereien, haben wir ein paar interessante Faken im Netzt finden, die das Thema noch einmal konkretisieren. In diesem Beitrag möchten wir noch einmal darüber berichten, dass Lebensmittelkontrollen in Bäckereien nachweislich selten stattfinden – was man aber nicht unbedingt den Betrieben an sich anlasten kann.

Lebensmittelkonrollen und Ihre (Aus-)Wirkungen

Lebensmittelkonrollen gehören zu den Standardaufgaben unserer Behörden. Sie stellen sicher, dass wir unsere Lebensmittel und die daraus entstehenden Gerichte, bedenkenlos geniessen können. Dabei sollten und dürfen die Behörden nicht das einzige Kontrollorgan sein -vielmehr hat auch der Unternehmer eine Eigenverantwortung die er wahrnehmen muss. Man unterscheidet verschiedene Bereiche, in denen (Hygiene-)Kontrollen durchgeführt werden:

  1. Betriebshygiene
  2. Produktionshygiene
  3. Personalhygiene
  4. Eingenkontrollen

Beim Wort Lebensmittelkontrolle bekommen einige sicher ein flaues Gefühl im Magen. Dabei dienen diese zum Schutz der Mitarbeiter als auch der Gäste und Konsumenten. Welche Probleme dabei aufkommen können, möchten wir in diesem Beitrag am Beispiel der Bäckerein aufzeigen. Durch die mediale Berichtserstattung wurde bekannt, dass in diesem Bereich erneut Mängel aufgedeckt wurden.

Probleme bei den Behörden führen zu seltenen Lebensmittelkontrollen

In vielen Betrieben herrscht Personalmangel – so auch bei den staatlichen Lebensmittelkontrollbehörden: Bäckereibetriebe müssen nicht mehr jährlich mit einer Kontrolle rechnen, da nach eigenen Aussagen, im Schnitt nur 44% der vorgeschriebenen Routinekontrollen stattfinden. Für den einzelnen Betrieb bedeutet dies, dass mit einer Lebensmittelkontrolle etwa alle 24 Monate gerechnet werden muss. Werden bei den Kontrollen aber Mängel aufgedeckt, wird die Kontrollfrequenz verkürzt. Die Häufigkeit von Lebensmittelkontrollen hängt übrigens von drei Grössen ab:

  • Art der verarbeiteten Lebensmittel
  • Betriebsgrösse
  • Ergebnisse vorausgegangener Kontrollen

Durch die Lebensmittelskandale der letzten Zeit, flammt die Diskussion über stärkere Kontrollen immer wieder auf. Es wirkt daher unseriös, wenn die staatlichen Überwachungsbehörden es nicht schaffen, genug Personal zur Verfügung zu stellen. Langwierige Diskussionen auf EU-Ebene über einheitliche Standards tragen sicherlich dazu bei, dass eine Lösung nur mittel- bis langfristig erreicht werden kann.

Finanzierung von Lebensmittelkontrollen

Der Bäckerverband wehrt sich dagegen, dass die Betriebe die Kosten für die Kontrollen selber zahlen sollen. Grundsätzlich sind behördliche Kontrollen nicht kostenlos, aber das sich auch je nach Bundesland unterscheiden, da das Gebührenrecht (und damit die Höhe der Kosten) Ländersache ist. In der Vergangenheit wurden Regelkontrollen noch zu 100% aus Steuermitteln bezahlt. Diese Art der vollständigen Gebührenübernahme wurde aber in Niedersachsen und NRW abgeschafft.

Dieses Vorgehen nennt Herr Daniel Schneider (Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbands) eine Bankrotterklärung an den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat nicht bereit dazu ist, den Verbraucherschutz zu finanzieren.

Im Widerspruch steht dieser Ansatz der Finanzierung auch der Tatsache gegenüber, dass Lebensmittelkontrollen nach Zeitaufwand verrechnet werden: steigt die Zeitspanne zwischen einzelnen Kontrollen, fallen diese bei der Ausführung dann länger aus und somit steigen auch die Kosten. Grade für kleine Betriebe, kann dies zu einer Kostenfalle werden.

Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure fordert Änderungen

Auch der Verband ist für eine Änderung! Im sogenannte „ordnungsbehördliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse“ liegt die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure in der Verantwortung des Staates und sollte auch von ihm finanziert werden. In einem Brief an die Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass eine Gebührenerhebung nicht zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit betrüge – es würden vielmehr die Betriebe belastet die sich vorbildlich verhalten.

 

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