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Anleitung: Gefährdungsbeurteilung erstellen

  1. Laden Sie die Vorlage für Excel herunter.
  2. Oben tragen Sie das Erstbeurteilungs- und das Überarbeitungsdatum ein.
  3. In den zweiten Block gehören Unternehmen, Objekt, Bereich und Ersteller.
  4. Die Risikobewertung tragen Sie in das nächste Feld. Zur Bewertung stehen Ihnen beide Tabellen zur Verfügung. Diese helfen Ihnen Ihre Objekte der richtigen Risikogruppe zuzuordnen.
  5. Die beteiligten der Gefährdungsbeurteilung tragen Sie in den untersten Teil von Seite eins.
  6. Auf Seite zwei haben Sie eine große Tabelle, in dieser sind die Gefährdungsfaktoren aufgelistet. Sie tragen Schutzmassnahmen, Handlungsbedarf, Quelle und die Risikobewertung zum jeweiligen Gefährdungsfaktor ein.
  7. Eine Mitarbeiterbefragung steht auf Seite drei zur Verfügung. Ihre Mitarbeiter sollen bis zu zehn Tätigkeiten nennen: Werkzeuge, Arbeitsmittel, Maschinen, Arbeitsstoffe in Ihrem Arbeitsbereich, die nach Ihrer persönlichen Meinung für Sie oder andere gefährdend sind. Der gefährlichsten Tätigkeit geben Sie den Rangplatz 1, der für Sie am wenigsten gefährlichen den Rangplatz 10.
  8. Abschließend sehen Sie, welche Anlagen Ihre Mitarbeiter gefährden. Bei diesen sollten Sie sich ein Sicherheitskonzept überlegen.

Wenn Sie nähere Informationen und Tipps zur Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Blogbeitrag.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Der Gesetzgeber schreibt die genaue Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes nicht vor. Das Gesetz nennt nur Grundsätze, welche es zu beachten gilt. Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht genau festgeschrieben, aus diesem Grund gibt es keinen „richtigen“ weg. Sie können verschiedene Vorgehensweisen wählen. Es kommt dabei auf die Prozesse und Anforderungen in Ihrem Unternehmen an. Wichtig bei der Beurteilung ist, dass Sie oder der zuständige Mitarbeiter die notwendige Qualifikation zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufweisen können: Für eine einwandfreie und fehlerfreie Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Der Prozess der Vergabe ist ein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen werden von Aufsichtsbehörden nach Qualitätskriterien geprüft und ggf. beanstandet. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher darauf achten, ausschliesslich qualifizierte Personen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung auszuwählen.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Sie wollen Ihre Mitarbeiter dauerhaft vor Arbeitsunfällen schützen, deswegen gilt es Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchzuführen. Außerdem vor Aufnahme neuer Tätigkeiten, bei großen Veränderungen und nach Arbeitsunfällen, oder Beinaheunfällen.